Sonntag, 31. Mai 2015

Württemberg vs. Mainz

am 10.04.1463 reichte Württemberg Klage wegen Vertragsbruch am Kaiserlichen Gericht ein. Beklagter ist das Fürstentum Mainz, welches sich nicht an den zwischen Württemberg und Mainz geschloßenen Justizvertrag gehalten haben soll.

Justizverträge bestehen zwischen den meisten befreundeten Provinzen. Sie regeln, grob gesagt, daß kein Verbrecher seiner Strafe durch Flucht entkommen kann. Die gesetzlich so verbündeten Provinzen tauschen Unterlagen aus, führen Prozeße im Namen der Nachbarprovinz und fällen Urteile.

Was hat Mainz nun verbrochen, daß das Kaiserliche Gericht Recht sprechen soll?

Einer Esslinger Bürgerin, damals  unter dem Namen Shining bekannt, wurde vorgeworfen sich mit 6000 Talern aus der Stadtkasse davon gemacht zu haben. Genährt wurde die Vermutung dadurch, daß die besagte Dame eiligst unsere Grafschaft verließ und auch ihren Namen änderte. Trotzdem konnte sie von der Württembergischen Justiz gestellt und zu einer Strafe von 3000 Talern verurteilt werden, die sie hätte in den Bergwerken abarbeiten sollen. Was sie jedoch nicht tat und somit die nächste Untat beging, Verrat wegen Nichtbefolgung richterlicher Anordnungen.

Nun wohnte die Beklagte, die sich mitlerweile Black_Sabbath nannte, seit geraumer Zeit im Fürstentum Mainz. Und noch während die Mainzer Justiz sich anschickte, einen Prozeß gegen Black_Sabbath zu führen, machte sich der dortige amtierende Richter, Carballo von Schenkenbach, in wahrscheinlich geistigem Ausnahmezustand zum Anwalt der Angeklagten und reichte eine absurde Berufung am Reichskammergericht ein, welche dort natürlich abgewiesen wurde.

Richter Casperle von Schenkenbach wurde zwischenzeitlich durch Richterin Jelima ersetzt, welche Black_Sabbath wegen Nichtbefolgung richterlicher Anordnung, wie von der Württembergischen Justiz beantragt, zu 100 Talern Strafe verurteilte.

Um zur Eingangsfrage zurück zu kommen, was Mainz nun verbrochen habe, daß eine Klage vor dem Kaiserlichen Gerichtshof rechtfertigt...Nichts!



Württemberg begründet seinen Klageantrag hauptsächlich damit, daß das Mainzer Gericht mit der Verurteilung zu 100 Talern das Württemberger Urteil von 3000 Talern außer Kraft gesetzt hätte, doch dem ist nicht so. Die Mainzer Richterin hatte nur über ein Urteil wegen Nichtbefolgung einer richterlichen Anordnung zu urteilen, und diese Tat belegte sie mit einer Strafe von 100 Talern. Ob in dem Urteil schöne Grüße übermittelt wurden oder nicht ist unerheblich.

Es war kein Berufungsprozeß, es war ein vollkommen anderer, neuer. Nicht Mainz schuldet Württemberg 3000 Taler aus dem früheren Urteil, sondern nach wie vor die damals Verurteilte Black_Sabbath. Und wenn die nicht zahlen will oder kann, kann Mainz daran ebenso wenig ändern wie Württemberg. Außer das alles ganz ärgerlich zu finden.

Wollen wir hoffen, daß Württemberg sich besinnt, falls das Kaiserliche Gericht zu derselben Auffassung kommt, und nicht mit Pauken und Trompeten in Mainz einzumarschieren gedenkt, wie es im Sitzungssaal bereits angedeutet wurde, auch wenn das bisher nicht der Mehrheitswille zu sein scheint.