Mittwoch, 17. September 2014

Rat führerlos?

Ein Ereignis ist eingetreten, das es so in der Württemberger Historie seit Menschengedenken nicht gegeben hat. Im Schloß berät man, den amtierenden Regenten Belgvl mangels Anwesenheit abzusetzen.

Da mag sich das einfache Volk fragen: Geht denn das?

Ja es ginge! Es gibt ein Gesetz, welches dem Rat erlaubt einen amtierenden Regenten abzusetzen. Mißtrauensvotum nennt es sich, es kommt zur Anwendung, wenn ein Regent sein Amt nicht ensprechend seinen Pflichten erfüllt, Entscheidungen gefällt hat, die sich gravierend zu Ungunsten Württembergs ausgewirkt haben oder die Arbeit des Rates blockiert. Hierbei ist es von Nöten ist, daß mindestens die Hälfte aller Ratsmitglieder sich für eine vorzeitige Absetzung aussprechen. Wobei es danach aussieht, daß bisher nicht einmal die Hälfte des Rates bemerkt oder bemängelt hat, daß ihr Oberhaupt sich rar macht. Und ob das Thema innerhalb der wenigen verbleibenden Tage überhaupt abgewickelt werden kann ist ebenfalls offen, neigt der Rat ja nicht zu zügigen Entscheidungen. Es wäre durchaus möglich, daß die Zeit den Regenten über die Runde rettet.


Aber warum sollte man das tun? Betrachtet man die im Schloß aktuellen Themen, kommt der Verdacht auf, daß dort mit oder ohne Regent nichts wichtiges liegen bleibt. Denn es scheint nichts wichtiges anzuliegen. Die letzte Aktion, die ohne Regent nicht möglich gewesen wäre, war der Einsatz der Vasallen mitte August zum Schutze Rottweils, die diversen Ämter laufen von alleine, wozu also den Regenten austauschen, wenn ihn der Großteil des Rates anscheinend nicht oder erst recht spät vermißt? Könnte man die restlichen Tage, die bis zur Neuwahl auch des Regenten verbleiben, nicht einfach aussitzen?

Könnte man, solange es in Württemberg ruhig bleibt. Es werden dann eben keine Ehrungen vollzogen, keine Gesetze geändert, keine Banner eingesetzt, keine Verbrecher gejagt bzw. verbannt, keine Eide abgenommen, keine Entscheidungen getroffen und wenn der HERR uns gnädig ist, steht auch kein Armeeeinsatz an, den irgendjemand anordnen müßte.

Rückblickend scheint es als weise Voraussicht, daß vor kurzem erst eine Anklage gegen ein Ratsmitglied wegen Amtsvernachlässigung, vom nun verschollenen Regenten zurückgezogen wurde.