Aber weit gefehlt - schließlich leben wir in Württemberg. Was wäre da ein Urteil, gäbe es nicht Leute, die sich darüber hinwegsetzen!? Menschen des öffentlichen Lebens: Ratsmitglieder und Büttel.
Glaubt man dem Staatsanwalt, wurden Kerkerwachen bestochen und bedroht und sich unerlaubt Zugang zu den Zellen verschafft. Eine Bestie hielt dabei einen Wachmann in Schacht. Befehligt von einem hiesig tätigen Hüter für Recht und Ordnung. Eine Amtsanmaßung ohne Gleichen.
Nicht nur, dass die Authorität der amtierenden Richterin untergraben wird, denn ihr Wort ist Gesetz. Was soll das einfache Volk davon halten? Bauernfamilien, deren Söhne im Kerker landen, weil sie vor Hunger von Nachbars Kirschen genascht haben?
Als ehemalige Richterin hat die Verurteilte vom Strafmaß gewusst und es in Kauf genommen, als sie die Straftat begang und ihr Amt niederlegte. Was man von einem hungrigen oder verzweifelten Bauernlümmel nicht sagen kann.
Trotzdem wird ihm beim Absitzen der Strafe weder Schinken noch Wein gereicht.
Gleiches aber beim Staatsanwalt selber. Er soll die Verurteilte in ein Büßerhemd und in Dunkelhaft gesteckt haben. Eine willkürliche Strafverschärfung, die keinem zuteil werden sollte. Schon gar nicht durch eine Hand Justitias!
Der Graf, mittlerweile in Kenntnis gesetzt vom Kerkerkränzchen und seinen Konsequenzen, zog die seinen. Er suchte Gespräche mit den Beteiligten.
Möge er sein "Dudu" mit streng erhobenem Zeigefinger gemacht haben, denn mehr als ein "Dudu" in beide Richtungen war es nicht.
Muss man ihm hoch anrechnen, dass er nicht zur Klage schreitet und dieses Kasperltheater hinter verschlossenen Türen beendet oder scheut unser Graf die Öffentlichkeit? Der Vorhang wurde jedenfalls schnell und leise zugezogen. Einen Applaus ist das Stück aber sowieso nicht wert.
